Kosten / Tarife
Wer trägt die Kosten?
Wir klären den genauen Bedarf unserer Leistung mit Ihnen ab. Ihr Arzt stimmt unserer Bedarfsabklärung zu, wir reichen diese Ihrer Krankenkasse ein und mit deren Kostengutsprache ist für die Pflege im abgemachten Umfang die Finanzierung durch die Krankenkasse gedeckt. Ändert sich der Bedarf, wird dieser mit der Krankenkasse neu festgelegt.
Falls Sie Leistungen von uns beziehen möchten, die nicht krankenkassenpflichtig sind, machen wir Sie darauf aufmerksam (sozialbetreuerische Leistungen in der Alltagsgestaltung, Haushalt…)
Sie klären mit Ihrer Zusatzversicherung, ob diese einen Teil der Kosten übernimmt.
Weitere Finanzierungen klären Sie selber:
Beiträge durch Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen etc. Pro Infirmis oder Pro Senectute sowie die AHV-Zweigstellen unterstützen Sie direkt in diesen Abklärungen.
Patientenbeteiligung
Im Kanton Bern beteiligen sich seit April 2018 alle Personen ab 65 Jahren, unabhängig von Einkommen und Vermögen, an den Kosten für pflegerische Leistungen.
Die Patientenbeteiligung wird täglich gemäss der Pflegedauer errechnet und das Maximum von CHF 15.35 wird bei einer Stunde erreicht.
Die Einnahmen aus der Patientenbeteiligung werden dem Kanton (GSI Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion) überwiesen.
Tarife Pflege ab Januar 2020 (PDF)
Hauswirtschaft / sozialbetreuerische Leistungen
Hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen werden von der obligatorischen Krankenversicherung nicht übernommen. Sie können jedoch bei einer bestehenden Zusatzversicherung oder bei den Ergänzungsleistungen geltend gemacht werden.